Impressum & Informationen zum Verkäufer / Unternehmer
1. Alle zwischen EWS und dem Käufer geschlossenen Verträge unterliegen niederländischem Recht. 2. Besteht Ungewissheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hat der niederländische Text Vorrang. 3. Alle Streitigkeiten - auch solche, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden -, die sich aus einem Vertrag ergeben, für den die vorliegenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise gelten, oder aus anderen Verträgen, die sich aus einem Vertrag ergeben Eine solche Vereinbarung wird vom zuständigen Gericht am Sitz von EWS getroffen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben. Dies berührt nicht die Tatsache, dass EWS mit dem Käufer vereinbaren kann, die Streitigkeit durch ein unabhängiges Schiedsverfahren beizulegen. East West Shuttle BV Spaarpot Oost 22 NL-5667 KT Geldrop Niederlande
- Als Verkäufer verpflichten wir uns, dass wir nur Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die den geltenden Vorschriften des Unionsrechts entsprechen.
- Artikel 1. Definitionen In diesen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen: 1. EWS: Das private Unternehmen EWS BV, das ebenfalls unter dem Namen CDRwinkel.com firmiert und sich am Spaarpot Oost 22 in (5667 KT) Geldrop befindet und bei der Handelskammer in Eindhoven unter der Nummer registriert ist. 2. Käufer: die natürliche oder juristische Person, die EWS beauftragt, Tätigkeiten auszuführen oder ausführen zu lassen oder / und Dienstleistungen zu erbringen, oder die Produkte von EWS kauft. 3. Verbraucher: der Käufer, der nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt. Artikel 2. Anwendbarkeit 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von EWS, gleich welcher Art, es sei denn, die Geltung wird ganz oder teilweise schriftlich ausgeschlossen oder es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 2. Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie von EWS ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. 3. Wenn EWS für einen kurzen oder längeren Zeitraum stillschweigend oder nicht stillschweigende Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässt, berührt dies nicht sein Recht, die sofortige und strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu fordern. Der Käufer kann aus der Art und Weise, wie EWS die vorliegenden Bedingungen anwendet, keine Rechte ableiten. 4. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen mit EWS, an deren Durchführung Dritte beteiligt sein müssen. 5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine andere Vereinbarung mit EWS gegen eine zwingende gesetzliche Bestimmung oder eine anwendbare gesetzliche Bestimmung verstoßen, erlischt die betreffende Bestimmung und wird durch eine von EWS zu erstellende Erklärung ersetzt. neue, rechtlich zulässige und vergleichbare Bestimmung. 6. EWS behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Es gilt immer die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zuletzt eingereichte oder gültige Fassung. 7. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt eines zwischen dem Käufer und EWS geschlossenen Vertrages und den vorliegenden Bedingungen hat der Inhalt des Vertrages Vorrang. Artikel 3. Angebote und Kostenvoranschläge 1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge von EWS sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist. 2. Der Käufer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Maße, Anforderungen, Leistungsangaben und sonstigen Angaben verantwortlich, auf die EWS sein Angebot stützt oder die er im Auftrag von EWS liefert. 3. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet EWS nicht, einen Teil der Abtretung durchzuführen oder einen Teil der Ware zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern. 4. Der Inhalt des Auftrages oder der Umfang der Lieferung bestimmt sich ausschließlich nach der Beschreibung des Auftrages oder der Lieferung im Angebot und in der Auftragsbestätigung. 5. Die in den Angeboten und Angeboten von EWS genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben und zuzüglich etwaiger Kosten, die im Rahmen des Auftrags anfallen, einschließlich Verpackungs-, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben. Artikel 4. Zustandekommen der Vereinbarung 1. Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen kommt eine Vereinbarung mit EWS erst zustande, nachdem EWS eine Bestellung oder einen Auftrag schriftlich angenommen oder bestätigt hat. Die Auftragsbestätigung stellt den Vertrag richtig und vollständig dar, es sei denn, der Käufer widerspricht unverzüglich und schriftlich. 2. Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen sind für EWS nur verbindlich, wenn sie von EWS innerhalb von vierzehn (14) Tagen schriftlich bestätigt wurden und der Käufer nicht innerhalb von drei (3) Werktagen schriftlich widersprochen hat. 3. Bei Verträgen, Arbeiten oder Transaktionen, für die nach Art und Umfang kein schriftliches Angebot oder keine Auftragsbestätigung gesendet wird, wird davon ausgegangen, dass die Rechnung den Vertrag korrekt und vollständig widerspiegelt, sofern nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Rechnungsdatum ein schriftlicher Widerspruch eingeht. 4. Jeder Vertrag wird von EWS unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass EWS berechtigt ist, die Kreditwürdigkeit des Käufers im Zusammenhang mit der finanziellen Leistung des Vertrags zu überprüfen. Ist EWS aus triftigen Gründen der Ansicht, dass der Käufer nicht (ausreichend) kreditwürdig ist, hat EWS das Recht, seine Verpflichtungen vorübergehend auszusetzen. Im Falle einer solchen Aussetzung wird EWS den Käufer unverzüglich schriftlich informieren und ihm die Möglichkeit zur Sicherheitsleistung bieten. 5. EWS ist berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss vor (weiterer) Erfüllung vom Käufer die Sicherheit zu verlangen, dass sowohl Zahlungsverpflichtungen als auch sonstige Verpflichtungen erfüllt werden. Artikel 5. Lieferung und Lieferzeiten 1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Großhandel oder Lager (EX Works Geldrop - Incoterms 2010). Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, gehen alle Kosten für den Transport der zu liefernden Ware und alle damit verbundenen Kosten wie Verpackung, Versicherung und dergleichen zu Lasten des Käufers. 2. Erfolgt die Warenlieferung an einer vom Käufer angegebenen Adresse, muss der Käufer sicherstellen, dass der Ort, an dem die Waren geliefert werden sollen, leicht zugänglich ist und zum Transport oder zur Lieferung der Waren befahren werden kann. 3. Verlangt EWS im Rahmen der Vertragsdurchführung Informationen vom Käufer, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer EWS alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat. 4. Wenn EWS eine Lieferfrist oder die Durchführung des Vertrages angegeben hat, ist dies nur indikativ. Eine festgelegte Lieferzeit kann daher niemals als strenge Frist angesehen werden. Bei Überschreitung einer Frist muss der Käufer EWS daher schriftlich in Verzug setzen und EWS eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gewähren. 5. Bei der Lieferung von Waren oder der Ausführung von Arbeiten in Teilen wird jede Lieferung oder Phase als separate Transaktion betrachtet und kann von EWS pro Transaktion in Rechnung gestellt werden. 6. Die Gefahr für die gelieferte Ware geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über. Lieferung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet: a) bei Lieferung ab Großhandel oder Lager: der Moment, an dem der Käufer mit dem Laden der Ware begonnen hat. Erfolgt die Verladung durch EWS, geht die Gefahr mit der Verladung der Ware auf den Käufer über; b. Liegt eine Lieferung von EWS an eine vom Käufer angegebene Lieferadresse vor, so ist der Zeitpunkt der Entladung der zu liefernden Ware an der Lieferadresse anzugeben. Erfolgt die Entladung durch den Käufer oder einen vom Käufer benannten Dritten, geht die Gefahr mit Beginn der Entladung der Ware auf den Käufer über. c. Bei Installation, Bearbeitung, Überholung oder Reparatur der Ware durch EWS: der Zeitpunkt, zu dem die entsprechenden Arbeiten durch EWS abgeschlossen sind. 7. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache in dem Moment abzunehmen, in dem sie ihm zur Verfügung gestellt oder übergeben wird. 8. Sollte sich herausstellen, dass die Waren aufgrund eines vom Käufer zu vertretenden Grundes nicht an den Käufer geliefert werden können, behält sich EWS das Recht vor, diese Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern (oder einlagern zu lassen). Nach der Lagerung gilt eine Frist von dreißig (30) Tagen, innerhalb derer der Käufer EWS die Möglichkeit gibt, die Ware noch zu liefern. Dies alles, sofern EWS nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Frist gesetzt hat. 9. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist nicht nach, kommt der Käufer von Rechts wegen in Verzug und EWS ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, die Vereinbarung schriftlich und mit sofortiger Wirkung zu treffen. oder nachträgliche Inverzugsetzung, ohne gerichtliches Eingreifen und ohne zum Ersatz von Schäden, Kosten oder Zinsen verpflichtet zu sein, ganz oder teilweise aufzulösen. EWS ist gegebenenfalls berechtigt, die Ware an Dritte zu verkaufen oder zur Durchführung sonstiger Vereinbarungen zu verwenden und die bereits erstellten Unterlagen zu vernichten. Das Vorstehende berührt nicht die Verpflichtung des Käufers, den vereinbarten, vereinbarten oder zu zahlenden Preis sowie etwaige Lager- und / oder sonstige Kosten zu zahlen. 10. EWS ist berechtigt - im Hinblick auf die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Käufers - vom Käufer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, bevor mit der Lieferung begonnen oder mit der Ausführung begonnen wird. 11. EWS behält sich das Recht vor, Dritte, die nicht von EWS beschäftigt sind, auf eigene Kosten für die Durchführung (von Teilen) des Auftrags zu beauftragen. Artikel 6. Betrachtungszeitraum und Widerrufsrecht 1. Entspricht die gelieferte Ware nicht dem Vertrag, muss der Käufer Mängel oder fehlerhaft gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung an EWS melden. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 2. Wenn es sich um einen Fernkauf im Sinne der Kunst handelt. 7: 46a sub b BW umfasst das Angebot auch eine Probezeit von mindestens vierzehn (14) Kalendertagen ab dem Tag nach dem Eingang beim oder im Namen des Verbrauchers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In diesem Fall ist der Kauf erst dann endgültig, wenn vierzehn (14) Kalendertage nach Erhalt des Artikels verstrichen sind. 3. Während der Probezeit hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht, wobei er die Möglichkeit hat, die erhaltene Ware unverbindlich zurückzugeben, außer gegen Erstattung der unmittelbaren Kosten der Rücksendung oder unter Angabe der Kosten der angebotenen Ware Dienste werden nicht verwendet. In Fällen, in denen (auch) Dienstleistungen angeboten werden, ist unter Widerrufsrecht eine Widerrufsfrist zu verstehen, für die die Bestimmungen dieser Bedingungen in Bezug auf die Probezeit in vollem Umfang gelten. 4. Der Verbraucher kann sein Widerrufsrecht nur geltend machen, indem er EWS innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen nach Eingang beim oder im Namen des Verbrauchers schriftlich oder per E-Mail von seiner Absicht in Kenntnis setzt. 5. Wenn der Verbraucher das Widerrufsrecht geltend macht, erstattet EWS den vom Verbraucher bereits gezahlten Betrag spätestens innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen. 6. Der Verbraucher kann von seinem Widerrufsrecht nur dann wirksam Gebrauch machen, wenn die betreffenden Gegenstände vollständig, unbeschädigt, unbenutzt und in der Originalverpackung zurückgesandt werden. Nach Berufung auf sein Widerrufsrecht muss der Verbraucher die gelieferte Ware innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen an EWS zurücksenden. Die Kosten hierfür trägt der Verbraucher. 7. Maßgeschneiderte Produkte und / oder Dienstleistungen sind von der Probezeit und dem Widerrufsrecht ausgeschlossen. Artikel 7. Preisänderungen 1. Sollte sich nach Vertragsschluss, jedoch vor Auslieferung einer oder mehrere der Kostenfaktoren ändern, ist EWS berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. EWS ist in jedem Fall berechtigt, Mehrkosten in Rechnung zu stellen, wenn kostenerhöhende Umstände vorliegen, die EWS nicht zumutbar oder für den Preis der Lieferung von Bedeutung sind. 2. Ist EWS der Ansicht, dass kostenerhöhende Umstände eingetreten sind, wird er den Käufer unverzüglich schriftlich darüber informieren. 3. Erhöht EWS den Preis innerhalb von drei (3) Monaten nach Vertragsschluss, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag mit EWS kostenlos zu kündigen, es sei denn, EWS gibt an, den Vertrag noch zum ursprünglichen Preis auszuführen. Wenn der Käufer den Vertrag mit EWS im Falle einer Preiserhöhung auflösen möchte, muss der Käufer EWS die Absicht, den Vertrag per Einschreiben aufzulösen, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung mitteilen. Artikel 8. Rechnungsstellung und Zahlung 1. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt die Zahlung der bestellten Artikel auf einmal per Vorauskasse. 2. Ist entgegen den Bestimmungen von Absatz 2 dieses Artikels vereinbart, dass die Zahlung nach Eingang einer Rechnung erfolgt, hat die Zahlung der Rechnung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen Angabe in der Rechnungswährung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart wurde. 3. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf. 4. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Käufer einen Verzugszins von 1% pro Monat auf den Forderungsbetrag, es sei denn, das gesetzliche Handelsinteresse ist höher, in diesem Fall gilt das gesetzliche Handelsinteresse. Alle (zusätzlichen) gerichtlichen Kosten, die EWS entstehen, um gerichtliche und außergerichtliche Befriedigung zu erlangen, gehen ab diesem Zeitpunkt zu Lasten des Käufers. In diesem Fall schuldet der Käufer eine Gebühr von mindestens 15% des ausstehenden Betrags mit einem Minimum von 150,00 € (in Worten: einhundertfünfzig Euro). Für Verbraucher beträgt diese Erstattung mindestens 5% des ausstehenden Betrags mit einem Minimum von 40,00 € (in Worten: 40,00 €). Übersteigen die tatsächlich angefallenen und von EWS zu tragenden Kosten diesen Betrag, so sind sie ebenfalls erstattungsfähig. 5. Ist der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen, ist EWS berechtigt, die Erfüllung der Liefer- und / oder Leistungsverpflichtungen gegenüber dem Besteller bis zur Zahlung oder Sicherstellung auszusetzen. Gleiches gilt auch vor Verzugseintritt, wenn EWS den begründeten Verdacht hat, die Kreditwürdigkeit des Käufers anzuzweifeln. 6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz, Umschuldung oder Zahlungsaufschub des Käufers oder einer entsprechenden Aufforderung sind die Ansprüche von EWS und die Verpflichtungen des Käufers gegenüber EWS sofort fällig. 7. Zahlungen des Käufers dienen stets erstens zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten, zweitens zur Begleichung fälliger und am längsten ausstehender Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht. 8. EWS ist berechtigt, die vollständige Rückzahlung des Kapitalbetrags zu verweigern, wenn die ausstehenden und laufenden Zinsen sowie die damit verbundenen Kosten nicht mitgezahlt werden. 9. Werden mit dem Käufer mehrere (juristische) Personen oder Unternehmen benannt, haften diese gesamtschuldnerisch für die Einhaltung aller Verpflichtungen aus dem mit EWS geschlossenen Vertrag. 10. Wenn der Käufer, aus welchem Grund auch immer, eine oder mehrere Gegenansprüche gegen EWS hat, verzichtet der Käufer auf das Recht zur Aufrechnung. Der vorgenannte Verzicht auf das Vergleichsrecht gilt auch dann, wenn der Käufer die (vorläufige) Zahlungseinstellung beantragt oder für insolvent erklärt wird. Artikel 9. Eigentumsvorbehalt 1. Alle von EWS gelieferten und zu liefernden Waren bleiben Eigentum von EWS, bis der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber EWS gemäß einer mit EWS geschlossenen Vereinbarung über die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten oder Dienstleistungen vollständig nachgekommen ist einschließlich der Ansprüche wegen Nichteinhaltung einer solchen Vereinbarung. 2. Ein Käufer, der als Wiederverkäufer auftritt, darf alle unter Eigentumsvorbehalt von EWS stehenden Gegenstände verkaufen und weiterverkaufen, soweit dies im normalen Geschäftsgang üblich ist. EWS erwirbt ein stillschweigendes Pfandrecht an allen Ansprüchen, die der Käufer gegen seine Abnehmer geltend macht, wenn er von EWS unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren in einer Art und Weise weiterverkauft, die in Art und Weise vorgeschrieben ist. 3: 239 BW. 3. Wenn der Käufer (teilweise) aus von EWS gelieferten Waren einen neuen Artikel bildet, bildet der Käufer nur diesen Artikel für EWS und der Käufer hält den neu geformten Artikel für EWS, bis der Käufer alle gemäß dem Vertrag fälligen Beträge bezahlt hat; In diesem Fall hat EWS alle Rechte als Eigentümer der neu geformten Sache, bis der Käufer diese vollständig befriedigt hat. 4. Rechte werden gegebenenfalls immer unter der Bedingung eingeräumt oder auf den Käufer übertragen, dass der Käufer die vereinbarten Gebühren vollständig und rechtzeitig bezahlt. 5. Dem Käufer ist es nicht gestattet, eingeschränkte Rechte an Gegenständen festzulegen, die dem Eigentumsvorbehalt von EWS unterliegen. Sofern Dritte (eingeschränkte) Rechte an Vorbehaltsware begründen wollen, wird der Käufer EWS unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen. 6. EWS behält sich für die gelieferte Ware, die durch Zahlung in das Eigentum des Käufers übergegangen ist und die sich noch im Besitz von EWS befindet, bereits jetzt eine eigentumsfreie Verpfändung zur Sicherung von Ansprüchen vor, die von Artikel 3:92 Absatz 2 abweicht BW, die EWS aus welchen Gründen auch immer noch gegen den Käufer haben mag. 7. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände sorgfältig und als erkennbares Eigentum von EWS von anderen Gegenständen zu trennen. 8. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Policen dieser Versicherungen auf erstes Anfordern der EWS zur Einsicht zu übergeben. Alle Ansprüche des Käufers gegen die Versicherer der Waren aus den vorgenannten Versicherungspolicen werden, sobald EWS dies wünscht, vom Käufer an EWS verpfändet, um eine größere Sicherheit für die Ansprüche von EWS gegen den Käufer zu gewährleisten. 9. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach oder besteht ein wichtiger Grund zu der Befürchtung, dass er dies nicht tut, ist die EWS berechtigt, gelieferte Waren, auf denen der Eigentumsvorbehalt beruht, vom Käufer oder von Dritten, die den Gegenstand für den Käufer verwahren, zu entfernen oder zu entfernen zu entfernen. Der Käufer ist verpflichtet, diesbezüglich bei einer Geldstrafe von 10% pro Tag auf den von ihm geschuldeten Betrag uneingeschränkt mitzuwirken. Artikel 10. Aussetzung und Kündigung 1. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach, ist EWS unbeschadet der einschlägigen Bestimmungen des Vertrages berechtigt, den Vertrag außergerichtlich per Einschreiben aufzulösen. Die Kündigung erfolgt erst nach schriftlicher Inverzugsetzung des Käufers und einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Mangels. 2. EWS ist ferner berechtigt, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf, den Vertrag ganz oder teilweise durch eingeschriebenen Brief außergerichtlich und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn: a) Der Käufer beantragt die (vorläufige) Aussetzung der Zahlung oder der Käufer die (vorläufige) Aussetzung der Zahlung. b. der Käufer beantragt seine eigene Insolvenz oder wird für insolvent erklärt; c. Der Käufer reicht einen Antrag auf Umschuldung oder Unterstützung ein, oder wenn das Gesetz über natürliche Personen zur Schuldenverwaltung auf den Käufer Anwendung findet. d. das Unternehmen des Käufers wird liquidiert; e. ein wichtiger Teil des Geschäfts des Käufers wird übernommen; f. der Käufer stellt sein laufendes Geschäft ein; g. Ein wesentlicher Teil des Vermögens des Käufers wird ohne Intervention von EWS beschlagnahmt oder wenn der Käufer anderweitig als nicht in der Lage erachtet wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. 3. Der Käufer hat nur die Befugnis, den Vertrag mit EWS auszusetzen oder zu kündigen, soweit sich diese Befugnis aus dem Gesetz ergibt. Wenn der Käufer zum Zeitpunkt der Auflösung bereits Leistungen zur Durchführung des Vertrages erhalten hat, kann er den Vertrag nur teilweise und nur für den Teil auflösen, der noch nicht von oder im Auftrag von EWS ausgeführt wurde. 4. Beträge, die EWS dem Käufer vor der Auflösung in Verbindung mit dem, was EWS bei der Vertragserfüllung bereits geleistet hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben vom Käufer gegenüber EWS unvermindert und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig. 5. Kommt der Käufer nach seiner Inverzugsetzung einer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, ist EWS berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, ohne verpflichtet zu sein, dem Käufer eine Entschädigung zu zahlen. zu sein. EWS ist auch berechtigt, dies unter den in Absatz 2 dieses Artikels genannten Umständen zu tun. Artikel 11. Haftung 1. Wenn EWS für Schäden haftet, ist diese Haftung auf den Höchstbetrag der Entschädigung begrenzt, die der EWS-Versicherer im konkreten Fall tatsächlich ausbezahlt. Zahlt der Versicherer keine Entschädigung, ist die Haftung von EWS auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und höchstens auf das Doppelte des Rechnungsbetrags des Vertrages begrenzt, mindestens auf den Teil des Vertrages, auf den sich die Haftung bezieht. Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden: die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht. b. Angemessene Kosten, die anfallen, um sicherzustellen, dass die schlechte Leistung von EWS der Vereinbarung entspricht, sofern diese nicht auf EWS zurückgeführt werden können. c. Angemessene Kosten zur Schadensverhütung oder Schadensbegrenzung, sofern der Käufer nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten unmittelbaren Schadens geführt haben. 2. EWS haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Personenschäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangenen Ersparnissen, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen und Schäden infolge von Geldbußen wegen Nichteinhaltung von (Liefer-) Fristen. 3. EWS haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art oder in welcher Form, da diese auf falschen und / oder unvollständigen Angaben des Käufers beruhen. 4. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für unmittelbare Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von EWS beruht. Artikel 12. Qualität und Konformität 1. EWS achtet darauf, dass alle von EWS zu liefernden Waren die übliche Qualität aufweisen, für ihren Bestimmungsort geeignet sind und den hier zumutbaren Anforderungen oder den zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten Anforderungen entsprechen. 2. Zeichnungen, technische Beschreibungen, Muster, Abbildungen, Farben, Größen und Materialangaben werden von EWS nach bestem Wissen und Gewissen so genau wie möglich zur Verfügung gestellt. Diese Informationen sind jedoch nicht verbindlich. Abweichungen von gelieferten Waren mit den branchenüblichen Margen müssen akzeptiert werden und berechtigen den Käufer nicht zu Anspruch, Ersatzlieferung, Schadensersatz oder sonstigen Rechten, es sei denn, in der Vereinbarung ist ausdrücklich eine geringere Marge für Abweichungen vereinbart. Artikel 13. Mängel und Rügefristen 1. Der Kunde hat die gelieferte Ware bei Anlieferung zu untersuchen - oder so bald wie möglich danach. Hierbei hat der Kunde zu prüfen, ob die gelieferte Ware dem Vertrag entspricht, wie (aber nicht beschränkt auf): ob die richtigen Artikel geliefert wurden; b. ob die gelieferte Ware mengenmäßig der vereinbarten entspricht; c. ob die gelieferte Ware die vereinbarten Qualitätsanforderungen erfüllt oder - falls diese fehlen - die Anforderungen, die für den normalen Gebrauch festgelegt werden können. 2. Werden sichtbare Mängel oder Mängel der von EWS gelieferten Artikel festgestellt, muss der Kunde diese EWS innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Lieferung schriftlich mitteilen. 3. Der Kunde hat EWS innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch sechzig (60) Tage nach Lieferung der Ware, unsichtbaren Mängeln oder Mängeln schriftlich zu benachrichtigen. 4. Reklamationen oder Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich einzureichen. 5. Die in diesem Artikel genannten Fristen sind vom Kunden unter Androhung eines etwaigen Anspruchs einzuhalten. 6. Bei rechtzeitiger Beanstandung gemäß den vorstehenden Absätzen bleibt der Kunde zum Kauf und zur Bezahlung der gelieferten Waren und Dienstleistungen verpflichtet. Wenn der Kunde mangelhafte Artikel zurücksenden möchte, ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von EWS möglich. Artikel 14. Haftungsausschluss 1. Der Käufer stellt EWS von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages einen Schaden erlitten haben und deren Ursache von anderen als EWS zu vertreten ist. Sollte EWS auf dieser Grundlage von Dritten angesprochen werden, ist der Käufer verpflichtet, EWS sowohl vor Gericht als auch vor Gericht zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm zu erwarten ist. Ergreift der Käufer keine angemessenen Maßnahmen, ist EWS berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung zu tun. Alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden von EWS und Dritten gehen ganzheitlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. 2. Der Käufer, der kein Verbraucher ist, stellt EWS von allen Ansprüchen in Bezug auf Gewährleistung, eventuelle Mängel oder Produkthaftung in Bezug auf die gelieferte Ware frei und wird sich diesbezüglich an den jeweiligen Hersteller oder Lieferanten von EWS wenden. Artikel 15. Rechte an geistigem Eigentum 1. EWS ist und bleibt berechtigt, alle Rechte an geistigem Eigentum zu erwerben, die auf von EWS produzierten oder von EWS in Auftrag gegebenen Werken und den zugrunde liegenden von EWS produzierten oder von EWS in Auftrag gegebenen Werken beruhen oder damit zusammenhängen oder zu diesen gehören. All dies, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben. 2. Die Ausübung der im vorherigen Absatz dieses Artikels genannten Rechte ist EWS ausdrücklich und ausschließlich sowohl während als auch nach Abschluss des Vertrags vorbehalten. 3. Zeichnungen, technische Beschreibungen, Entwürfe und Berechnungen, die von EWS erstellt oder von einem externen Konstrukteur in Auftrag gegeben wurden, bleiben Eigentum von EWS. Sie dürfen vom Käufer nicht an Dritte weitergegeben oder weitergegeben werden. 4. Informationen über Herstellungs- und / oder Konstruktionsmethoden, für die das Urheberrecht / Patentrecht gilt oder für die der Designer einen Vorbehalt geltend gemacht hat, dürfen vom Käufer nur schriftlich verwendet, kopiert, Dritten gezeigt oder offengelegt werden Erlaubnis wurde erteilt. 5. Mit der Übermittlung von Daten an EWS erklärt der Käufer, dass kein Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden, und stellt EWS gerichtlich und außergerichtlich von allen Konsequenzen frei, die sich daraus ergeben (können). 6. Die Parteien behalten sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Artikels Schadensersatz für den durch den Verstoß entstandenen Schaden zu verlangen. Artikel 16. Höhere Gewalt 1. Unvorhergesehene Umstände jeglicher Art sowie Mobilmachung, Kriegsgefahr, staatliche Maßnahmen, Arbeitsstreik, Firmenbesetzung, Transportstreik, Feuer, Überschwemmung, Versagen von Dritten, von denen EWS für die Durchführung des Vertrages abhängt Als höhere Gewalt gilt für EWS, dass der Auftrag nicht rechtzeitig oder nicht ohne übermäßigen belastenden Aufwand und / oder nach objektiven Maßstäben bemessene Kosten ausgeführt werden kann. Gleiches gilt, wenn EWS unerwartet mit einer Krankheit oder einem Unfall seiner Mitarbeiter und / oder Dritter konfrontiert wurde, mit deren Ersatz kurzfristig nicht zu rechnen ist. 2. Tritt einer der im vorstehenden Absatz genannten Fälle ein, wird der Käufer EWS Gelegenheit geben, die vereinbarte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß noch zu erbringen. 3. Im Falle höherer Gewalt ist eine Haftung von EWS für Schäden aus welchen Gründen auch immer ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt machen die Parteien erst nach Ablauf von zwei (2) Monaten nach Eintritt der höheren Gewalt von ihrem Recht Gebrauch, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, die Parteien haben eine längere Frist für die Durchführung der vereinbarten Leistung vereinbart. 4. Wenn EWS zu Beginn höherer Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist es berechtigt, den Liefergegenstand oder den Liefergegenstand gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als ob es ist eine separate Vereinbarung. Dies gilt jedoch nicht, wenn das bereits gelieferte oder lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat. Artikel 17. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht 1. Alle zwischen EWS und dem Käufer geschlossenen Verträge unterliegen niederländischem Recht. 2. Besteht Ungewissheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hat der niederländische Text Vorrang. 3. Alle Streitigkeiten - auch solche, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden -, die sich aus einem Vertrag ergeben, für den die vorliegenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise gelten, oder aus anderen Verträgen, die sich aus einem Vertrag ergeben Eine solche Vereinbarung wird vom zuständigen Gericht am Sitz von EWS getroffen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben. Dies berührt nicht die Tatsache, dass EWS mit dem Käufer vereinbaren kann, die Streitigkeit durch ein unabhängiges Schiedsverfahren beizulegen.
- Datenschutzerklärung In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung unseren Websites und Dienstleistungen Verantwortlicher Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Websitebetreibers ergänzen Datenschutzbeauftragter Die Angabe ist nur erforderlich bei Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Diese besteht in folgenden Fällen: Der Datenschutzbeauftragte ist unter der Adresse des Verantwortlichen zu erreichen. Bitte ergänzen Sie die Adresse bei der Kontaktaufnahme per Post mit dem Hinweis "Datenschutzbeauftragter". Per E-Mail erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten über die folgende E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten einfügen Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Daten beim Websiteaufruf Wenn Sie diese Website nur nutzen, um sich zu informieren und keine Daten angeben, dann verarbeiten wir nur die Daten, die zur Anzeige der Website auf dem von Ihnen verwendeten internetfähigen Gerät erforderlich sind. Das sind insbesondere: • IP-Adresse • Datum und Uhrzeit der Anfrage • jeweils übertragene Datenmenge • besuchte Seiten • die Website, von der die Anforderung kommt • Browsertyp und Browserversion • Betriebssystem Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten sind berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe f) DSGVO, um die Darstellung der Website grundsätzlich zu ermöglichen. Darüber hinaus können Sie verschiedene Leistungen auf der Website nutzen, bei der weitere personenbezogene und nicht personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ihre Rechte Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte: • Sie haben ein Auskunftsrecht bezüglich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die der Verantwortliche verarbeitet (Art. 15 DSGVO), • Sie haben das Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden Daten, wenn diese unrichtig oder unvollständig gespeichert werden (Art. 16 DSGVO), • Sie haben das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), • Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 18 DSGVO), • Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), • Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO), • Sie haben das Recht nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Art. 22 DSGVO), • Sie haben das Recht, sich bei einem vermuteten Verstoß gegen das Datenschutzrecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Zuständig ist die Aufsichtsbehörde an Ihrem üblichen Aufenthaltsort, Arbeitsplatz oder am Ort des vermuteten Verstoßes